Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen sind verbindliche und ausschließliche Vereinbarungen zwischen Tick Translations® (Agentur) und dem Vertragspartner während der Dauer der Geschäftsbeziehung. Ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Vertragspartner nur dann verbindlich, wenn dieser sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

1. Kostenvoranschlag, Unterzeichnung des Vertrags und Ausführung

Sobald der Kunde der Agentur einen Auftrag anbietet, muss die Agentur dem Kunden alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationen sind elektronisch zu übermitteln (E-Mail, Download). Die anderen Arten der Übermittlung stellen für die Agentur keine Verbindlichkeit dar, es sei denn, sie bestätigt den Empfang.

Der Vertragspartner kann auf eventuelle Änderungen der übermittelten Informationen hinweisen, solche Hinweise sind für die Agentur aber nicht bindend; entscheidend ist der praktische Charakter eines Textes (in Bezug auf Themenbereich, Textlänge, Schwierigkeitsgrad, usw.). Nachdem die Agentur die vollständigen Informationen zur Ausführung des Auftrages erhalten hat, wird die Agentur auf Grundlage dieser Informationen ein Angebot erstellen, dessen Annahme der Auftraggeber schriftlich bestätigen muss.

Die Angebote sind einen (1) Monat lang gültig und zeigen die Bemessungsgrundlage, die Mehrwertsteuer und den Gesamtbetrag an. Die Agentur behält sich das Recht vor, jederzeit Fehler in ihren Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, z.B. Schreib- oder Rechenfehler, sowie die Folgen solcher Fehler zu korrigieren.

Die Agentur wird ausdrücklich ermächtigt, Dritte mit der Ausführung von Teilen oder der Gesamtheit der Leistungen zu beauftragen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist sie nur für die sorgfältige Auswahl und Beaufsichtigung der Personen verantwortlich, die sie kontaktiert hat.

Das Auftragsverhältnis besteht zwischen dem Auftraggeber und der Agentur. Kontakte des Vertragspartners zu beauftragten Dritten dürfen nur mit Zustimmung der Agentur erfolgen. Forderungen gegen Dritte können an den Vertragspartner abgetreten werden.

Die Agentur ist für den Inhalt der übersetzten Dokumente nicht verantwortlich. Die zum Ausdruck gebrachten Ansichten und Meinungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Die Agentur behält sich das Recht vor, Übersetzungen von Dokumenten abzulehnen, die sie für unangemessen hält oder die gegen Treu und Glauben, die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen, sowie Dokumente, die möglicherweise illegal sind.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, Dokumente zu liefern, die klar, von akzeptabler sprachlicher Qualität und sowohl inhaltlich als auch formal leicht lesbar sind.

Die Agentur korrigiert keine Fehler oder Auslassungen im Originaldokument, auch wenn sie immer versuchen wird, den Vertragspartner darüber in Kenntnis zu setzen, falls sie diese entdeckt.

Die Agentur ist verpflichtet, sämtliche angebotenen Leistungen mit größter Gewissenhaftigkeit und Bereitschaft zu erbringen und damit höchste Qualität zu garantieren.

2. Nutzungsrechte an Übersetzungen

Der Vertragspartner versichert mit der Auftragserteilung, dass alle für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Schutzrechte und/oder sonstigen Nutzungsrechte beim Vertragspartner verbleiben. Mit der Auftragsanzeige übertragen Sie der Agentur sämtliche Rechte an der Übersetzung im erforderlichen Umfang. Wenn die Übersetzung die Rechte Dritter verletzt, stellt der Vertragspartner die Agentur von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der entstehenden Rechtsverfolgungskosten, frei.

3. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit zu wahren und die Details ihrer Geschäftsbeziehungen weder zu kommunizieren noch Dritten zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, Preisvereinbarungen und Tarifkonfigurationen sowie die Vorgehensweise bei der Umsetzung. Daher ist die Veröffentlichung solcher Informationen nur dann zulässig, wenn der Informationsgeber einer gesetzlichen Verpflichtung nicht Folge leisten kann oder wenn die Informationen bereits öffentlich bekannt sind.

4. Lieferbedingungen

Liefertermine sind unverbindlich und kein Vertragsbestandteil. Sie werden von der Auftragsbestätigung an berechnet, jedoch erst dann, wenn alle technischen Details und zusätzlichen Daten vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden. Ein Liefertermin ist somit nur dann verbindlich, wenn sich die Parteien ausdrücklich, elektronisch und schriftlich auf einen festen Termin geeinigt haben. Eine unwesentliche Verzögerung durch die Agentur berechtigt den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Agentur ist zur Erbringung von Teilleistungen ausdrücklich berechtigt.

Falls der Vertragspartner Änderungen an der ursprünglichen Bestellung vornimmt, d.h. Texte, Grafiken usw. hinzufügt, auslässt, aktualisiert oder verändert, oder nicht alle für die Fertigstellung der angebotenen Arbeiten erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, kann der vereinbarte Liefertermin geändert werden. Die Agentur ist in keinem Fall verantwortlich für Verzögerungen und/oder Schäden jeglicher Art (einschließlich wirtschaftlicher), die durch solche Umstände verursacht werden.

5. Zahlungsbedingungen

Als Festpreise sind die in der elektronisch übermittelten Auftragsbestätigung genannten Preise maßgeblich. Alle Preise sind Nettopreise. Die Kosten, die nicht mit der Übersetzung oder dem Dolmetschen zusammenhängen, werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Wenn der Vertragspartner bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt hat, befindet er sich in Zahlungsverzug, ohne dass eine Zahlungserinnerung erforderlich ist. Die Verzugszinsen entsprechen denen, die nach den Bestimmungen des Gesetzes 3/2004 vom 29.12. gelten, das Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festlegt. Garantieansprüche geben dem Vertragspartner nicht das Recht, die vereinbarten Zahlungen einzubehalten oder die Rechnungen zu berichtigen.

Bei Neukunden ist eine Zahlung von 50 % des Gesamtbetrages vorab und die restlichen 50 % innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Bestellung erforderlich.

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder Kreditkarte und die Währung ist der Euro. Bankgebühren sind vom Vertragspartner zu tragen. Die bei der Verwendung anderer Mittel als E-Mail anfallenden Kosten für die Lieferung der übersetzten Dokumente sind vom Vertragspartner zu tragen.

6. Haftung und Schadenersatz

Die Agentur ist verpflichtet, eine fehlerfreie Übersetzungsarbeit zu liefern, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderer Standard vereinbart wurde. Bei Beschwerden aufgrund von Übersetzungsfehlern oder verspäteter Lieferung ist der Vertragspartner zur Beschwerde berechtigt, vorausgesetzt, die Beschwerde erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung. Beschwerden müssen stets auf einer nachvollziehbaren Beurteilung und Meinung beruhen und schriftlich erfolgen. Geringfügige Fehler werden nicht berücksichtigt. Für alle Beschwerden des Vertragspartners haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzanspruch ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten besteht und betragsmäßig auf das Doppelte des Auftragsvolumens begrenzt ist. Eine Haftung für Schäden gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Fehler durch schlechte Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, handschriftliche Texte und unvollständige Texte oder verspätete Lieferung des Exemplars oder von Teilen davon ist ausgeschlossen. Für Schäden, die sich aus einer Veröffentlichung jeglicher Art – auch aus der Exposition – oder einer mehrfachen Verbreitung ergeben, kann keine Haftung übernommen werden. Der Vertragspartner trägt auch dann das Risiko für die Weiterverwendung der Übersetzungen, wenn der Veröffentlichungs- oder Verbreitungszweck von der Agentur schriftlich genehmigt oder in der Auftragsbestätigung angegeben worden ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt und / oder Arbeitskonflikte entstehen. Nach ihrem Auftreten haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Der Agentur müssen die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Aufwendungen und Leistungen erstattet werden. Die Agentur wird Ihre Software und Dateien regelmäßig auf Viren überprüfen. Dazu werden Virenlisten eines seriösen Herstellers von Antivirensoftware verwendet, die – sofern vorhanden – nicht älter als einen Monat sind. Angesichts der Vielfalt an Viren und ihrer ständigen Weiterentwicklung ist jedoch eine Haftung für deren Übertragung und für durch sie verursachte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle eingehenden und ausgehenden Daten abschließend zu prüfen, um mögliche Infektionen zu erkennen und zu verhindern. Es besteht die Gefahr der Datenübermittlung, wenn Daten von der Agentur an den Vertragspartner gesendet werden. Die Agentur ist nicht für Störungen bei der Übermittlung von Daten verantwortlich, die ihren Ursprung nicht in der Agentur selbst haben. Der Vertragspartner trägt den Schaden, der aus der unbefugten Zusendung von Daten durch einen Dritten mit der Absenderadresse und/oder unter Verwendung des Namens des Vertragspartners entsteht. Dieser verpflichtet sich, seine Zugriffs- und Übertragungsdaten geheim zu halten und der Agentur einen eventuellen Hackerangriff durch Dritte unverzüglich mitzuteilen. Die Agentur hat die bei einem seriösen Geschäft üblichen Vorkehrungen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff auf die Daten des Vertragspartners durch Dritte (Hacker) zu vermeiden. Es kann jedoch aufgrund der Beschaffenheit elektronischer Medien keine Gewähr für den Fall übernommen werden, dass Dritte Zugriff auf solche Daten erhalten. Der Vertragspartner wird, soweit möglich, personenbezogene Daten aus den zu übersetzenden Texten entfernen. Wenn es notwendig wäre, personenbezogene Daten im Sinne des Organgesetzes 15/1999 einzubeziehen, dann würde die Agentur in diesem Fall ausschließlich als Datenverarbeiter handeln, um die Übersetzung auszuführen, und somit im Rahmen der Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die in der geltenden Gesetzgebung bezüglich der Person des Datenverarbeiters festgelegt sind, beschränkt sein.

7. Verschiedenes

Falls ein Teil dieser Bedingungen ungültig ist oder wird, ist die Wirksamkeit der übrigen Teile davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere einvernehmliche Regelung gelten, die unter Berücksichtigung der Interessenlage am ehesten geeignet ist, den angestrebten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.